Gartenbau Pegnitztal

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Was im Vorfeld Ihres Projektes zu beachten ist:

Bei geplanten Großbaumschnitten und Baumfällungen bestehen regionale Baumschutzverordnungen. Beachten Sie daher die Genehmigungspflichten.

Was tun?
Ansprechpartner ist hier Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Abteilung Umweltamt). Dort können Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.


Bei bevorstehenden Gehölzschnitten sind Sperrzeiten (ab 1. März jeden Jahres) wegen Vogelbrut zu berücksichtigen. Zudem bestehen Vorgaben für Grenzabstände von Pflanzungen.

Was tun?
Details erfahren Sie vom Umweltamt bzw. Baureferat Ihrer Kommunalverwaltung.


Bestimmte Baumaßnahmen rund ums Grundstück sind genehmigungspflichtig. Informationen über die erlaubten Höhen von Zäunen, Sichtschutzvorrichtungen und Mauern müssen eingeholt werden.

Was tun?
Erfragen Sie beim Bauamt Ihrer Kommunalverwaltung, ob Ihr Projekt hiervon betroffen ist und stellen Sie die entsprechenden Anträge.


Im Vorfeld von Bagger- und Fräsarbeiten ist es nötig, den Verlauf von Gas-, Telefon,- Kanal- und Wasserleitungen im Grundstück zu kennen.

Was tun?
Zuständig ist hier das Liegenschaftsamt Ihrer Kommunalverwaltung.


Nicht zuletzt: Eine detaillierte Absprache mit den Nachbarn über Verlauf und Gegebenheiten des Projektes erhöht meistens die Akzeptanz und hilft über kleine Unannehmlichkeiten hinwegzusehen.


Wir beraten Sie gerne zu Ihren weitergehenden Fragen!

 

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